Optionen der Fusion
Auf dieser Seite finden Sie Gegenüberstellungen von alternativen Strukturen der Fusion:
Unterschiede Ortsältestenrat – Ortsteam
Quelle: N. Gutknecht
| | Ortsältestenrat - LWG §14a | Ortsteam - LWG §32d (neu!) |
| Voraussetzung | vor Kirchenwahl: KGR bildet Predigtbezirke (LWG §9-1) „echte Teilortswahl“ | Beschluss des KGR oder Geschäftsordnung |
| Mitglieder | gewählte Älteste, die im Predigtbezirk wohnen “Beauftragung” weiterer Personen durch den KGR möglich, die die allg. Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (Kirchen-Mitglied; volljährig; nicht mehr als 5h/Woche angestellt; etc.) LWG §3 & §4 Eine hauptamtliche Person (Pfarrer*in, Diakon*in, Kantor*in) wird vom KGR ernannt | keine Vorgaben, es müssen keine Ältesten sein; auch eine evang. Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung; Möglichkeit der begründeten Entlassung (LWG §6a) |
| Aufgaben | „Aufgaben, die … betreffen“ örtliche Gemeindearbeit Gottesdienst Kirchliche Lebensordnung (Einschränkungen nach LWG §32 b) | Thementeams: “Themenfelder gemeindlicher Arbeit” Ortsteams: "ortsbezogene gemeindliche Arbeit” muss im Mandat konkret beschrieben werden (Einschränkungen nach LWG §32 b) |
| Amtszeit | wie Wahlperiode Ältestenkreis Beauftragungen auch später möglich endet mit der nächsten Kirchenwahl | Befristet, keine direkte Vorgabe; kann individuell definiert werden wird im Mandat für die jew. Person festgelegt Wiederberufung möglich |
| Budget | Budget kann vom KGR / ÄK zugeteilt werden zur selbständigen Bewirtschaftung durch den Ortsältestenrat (LWG §14) | Budget soll vom KGR zugeteilt werden zur selbständigen Bewirtschaftung des Orts-/Thementeams |
| Mandat | Älteste im Orts-ÄR: durch Wahl Weitere Personen: durch den KGR | durch den KGR |
| Vorteile | Enge Anbindung an den KGR Legitimation durch Wahl bei einem Teil der Mitglieder | Flexibilität in der Zusammensetzung, den Aufgaben und der Amtszeit kaum formaler Aufwand |
| Nachteile | höherer formaler Aufwand nur bedingt flexibel, in Bezug auf Mitglieder | Kontakt zum KGR / Gemeindeleitung schwach ausgeprägt evt. Risiko der Verselbstständigung |
Unterschiede Pfarrgemeinde – Ortsältestenrat
Quelle: N. Gutknecht
| | Ältestenkreis Pfarrgemeinde – GO §§ | Ortsältestenrat - LWG §14a |
| Voraussetzung | Es besteht eine Pfarrgemeinde, zB. nach Fusion mehrerer Kirchengemeinden im Kooperationsraum | vor Kirchenwahl: KGR bildet Predigtbezirke (LWG §9-1) „echte Teilortswahl“ |
| Mitglieder | durch Urwahl bei der Kirchenwahl gewählt Voraussetzung der Wählbarkeit erfüllt (u.a. Kirchen-Mitglied; volljährig; nicht mehr als 5h/Woche angestellt; etc.) LWG §3 & §4 Hauptamtliche der Dienstgruppe, die dieser Pfarrgemeinde zugeordnet sind | gewählte Älteste, die im Predigtbezirk wohnen “Beauftragung” weiterer Personen durch den KGR möglich, die die allg. Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen Eine hauptamtliche Person (Pfarrer*in, Diakon*in, Kantor*in) |
| Aufgaben | Siehe Grundordnung § „gemeindliches Leben“ Entsenden Mitglieder an den Kirchengemeinderat | „Aufgaben, die … betreffen“ örtliche Gemeindearbeit Gottesdienst Kirchliche Lebensordnung |
| Amtszeit | 6 Jahre richtet sich nach der Kirchenwahl | 6 Jahre, wie Wahlperiode Ältestenkreis Beauftragungen auch später möglich |
| Budget | Budgetverwaltung nach HHplan zugeteilt durch Kirchengemeinderat | Budget kann zugeteilt werden zur selbständigen Bewirtschaftung zugeteilt durch Kirchengemeinderat |
| Mandat | durch Urwahl der Mitglieder geregelt durch die Grundordnung | Mandatierung durch den KGR definierte Aufgabenbereiche |
| Vorteile (je nach Einschätzung …) | Legitimation durch Urwahl Körperschaft kirchlichen Rechts Klare Aufgaben-Definition | zusätzliche Mitglieder möglich keine zusätzliche Körperschaft weniger formalisiert |
| Nachteile (je nach Einschätzung …) | zusätzliche Körperschaft, die besetzt werden muss höherer Grad an Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung | Proporz muss bedacht und eingehalten werden (Teilortswahl) mehr Aufwand ggü. Ortsteam |