Optionen der Fusion

 
Auf dieser Seite finden Sie Gegenüberstellungen von alternativen Strukturen der Fusion:

Unterschiede Ortsältestenrat – Ortsteam

Quelle: N. Gutknecht
 
 
Ortsältestenrat - LWG §14a
Ortsteam - LWG §32d (neu!)
Voraussetzung
vor Kirchenwahl: KGR bildet Predigtbezirke (LWG §9-1)
 
„echte Teilortswahl“
Beschluss des KGR
 
oder Geschäftsordnung
Mitglieder
gewählte Älteste, die im Predigtbezirk wohnen
 
“Beauftragung” weiterer Personen durch den KGR möglich, die die allg. Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (Kirchen-Mitglied; volljährig; nicht mehr als 5h/Woche angestellt; etc.) LWG §3 & §4
 
Eine hauptamtliche Person (Pfarrer*in, Diakon*in, Kantor*in) wird vom KGR ernannt
keine Vorgaben, es müssen keine Ältesten sein; auch eine evang. Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung;
 
Möglichkeit der begründeten Entlassung (LWG §6a)
Aufgaben
„Aufgaben, die … betreffen“
 
örtliche Gemeindearbeit
 
Gottesdienst
 
Kirchliche Lebensordnung
 
(Einschränkungen nach LWG §32 b)
Thementeams: “Themenfelder gemeindlicher Arbeit”
 
Ortsteams: "ortsbezogene gemeindliche Arbeit”
 
muss im Mandat konkret beschrieben werden
(Einschränkungen nach LWG §32 b)
Amtszeit
wie Wahlperiode Ältestenkreis
 
Beauftragungen auch später möglich
 
endet mit der nächsten Kirchenwahl
Befristet, keine direkte Vorgabe; kann individuell definiert werden
 
wird im Mandat für die jew. Person festgelegt
 
Wiederberufung möglich
Budget
Budget kann vom KGR / ÄK zugeteilt werden zur selbständigen Bewirtschaftung durch den Ortsältestenrat (LWG §14)
Budget soll vom KGR zugeteilt werden zur selbständigen Bewirtschaftung des Orts-/Thementeams
Mandat
Älteste im Orts-ÄR: durch Wahl
 
Weitere Personen: durch den KGR
 
 
durch den KGR
 
 
Vorteile
Enge Anbindung an den KGR
 
Legitimation durch Wahl bei einem Teil der Mitglieder
Flexibilität in der Zusammensetzung, den Aufgaben und der Amtszeit
 
kaum formaler Aufwand
Nachteile
höherer formaler Aufwand
 
nur bedingt flexibel, in Bezug auf Mitglieder
Kontakt zum KGR / Gemeindeleitung schwach ausgeprägt
 
evt. Risiko der Verselbstständigung
 

Unterschiede Pfarrgemeinde – Ortsältestenrat

Quelle: N. Gutknecht
 
 
Ältestenkreis Pfarrgemeinde – GO §§
Ortsältestenrat - LWG §14a
Voraussetzung
Es besteht eine Pfarrgemeinde, zB. nach Fusion mehrerer Kirchengemeinden im Kooperationsraum
vor Kirchenwahl: KGR bildet Predigtbezirke (LWG §9-1)
 
„echte Teilortswahl“
Mitglieder
durch Urwahl bei der Kirchenwahl gewählt
 
Voraussetzung der Wählbarkeit erfüllt (u.a. Kirchen-Mitglied; volljährig; nicht mehr als 5h/Woche angestellt; etc.) LWG §3 & §4
 
Hauptamtliche der Dienstgruppe, die dieser Pfarrgemeinde zugeordnet sind
gewählte Älteste, die im Predigtbezirk wohnen
 
“Beauftragung” weiterer Personen durch den KGR möglich, die die allg. Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen
 
Eine hauptamtliche Person (Pfarrer*in, Diakon*in, Kantor*in)
Aufgaben
Siehe Grundordnung §
 
„gemeindliches Leben“
 
Entsenden Mitglieder an den Kirchengemeinderat
„Aufgaben, die … betreffen“
 
örtliche Gemeindearbeit
 
Gottesdienst
 
Kirchliche Lebensordnung
Amtszeit
6 Jahre
 
richtet sich nach der Kirchenwahl
6 Jahre, wie Wahlperiode Ältestenkreis
 
Beauftragungen auch später möglich
Budget
Budgetverwaltung nach HHplan
 
zugeteilt durch Kirchengemeinderat
Budget kann zugeteilt werden zur selbständigen Bewirtschaftung
 
zugeteilt durch Kirchengemeinderat
Mandat
durch Urwahl der Mitglieder
 
geregelt durch die Grundordnung
Mandatierung durch den KGR
 
definierte Aufgabenbereiche
Vorteile
(je nach Einschätzung …)
Legitimation durch Urwahl
 
Körperschaft kirchlichen Rechts
 
Klare Aufgaben-Definition
zusätzliche Mitglieder möglich
 
keine zusätzliche Körperschaft
 
weniger formalisiert
 
 
Nachteile
 
(je nach Einschätzung …)
zusätzliche Körperschaft, die besetzt werden muss
 
höherer Grad an Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung
Proporz muss bedacht und eingehalten werden (Teilortswahl)
 
mehr Aufwand ggü. Ortsteam