Fragen und Antworten
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Strukturen
- Bei der Rechtsform Fusion gibt es 3 alternative Gestaltungsformen. Wie können wir diese verändern?
Der Wechsel, z. B. von der Option 1a (ohne Pfarrgemeinden) zu Option 1c (mit Pfarrgemeinden) erfordert einen Beschluss des Bezirkskirchenrats auf Antrag der Region
- Welche Rechtsformen sind häufig in der Landeskirche?
Es gibt mit Bretten nur einen Verband. Die ursprüngliche 9 Gemeinden sind durch 2 Fusionen auf 6 reduziert worden.
Die meisten Regionen wählen die Option 1a (ohne Pfarrgemeinden)
- Wie genau funktioniert ein Ortsältestenrat?
Vor einer Kirchenwahl beschließt der KGR, Predigtbezirke einzuführen und eine echte Teilortswahl durchzuführen.
Nach der Wahl beschließt der KGR, einen Ortsältestenrat zu bilden. Diesem gehören zunächst die gewählten Mitglieder des KGR an, die in dem Predigtbezirk wohnen. Darüber hinaus können weitere Mitglieder beauftragt werden. Sie müssen die Kriterien zu Wählbarkeit erfüllen, standen aber nicht notwendig zur Wahl.
Eine hauptamtliche Person wird ernannt, die ebenfalls Mitglied im Ortsältestenrat ist.
Dem Orts-ÄR kann vom KGR ein Budget zur selbstständigen Verwaltung zugewiesen werden.
Der Orts-ÄR wird mit Aufgaben beauftragt, die Bezug haben zur örtlichen Gemeindearbeit, zum Gottesdienst und/oder zu den kirchlichen Lebensordnungen.
Der Orts-ÄR endet mit dem Ablauf der Amtszeit des Ältestenkreises/Kirchengemeinderats.
- In welchem Verhältnis stehen „operative Teams“ vor Ort zu einem Ortsältestenrat oder einem Gemeindeteam?
→ Die genannten Formen sind alternativ zu denken:
Der Ortsältestenrat ist eine Art „Unterausschuss“ des Ältestenkreises, zum Teil auch mit gewählten Ältesten besetzt und mit einer hauptamtlichen Kraft.
Ein Ortsteam kann sich sehr frei zusammensetzen und besteht durch ein Mandat des Kirchengemeinderats. Es ist kein eigentliches Gremium, hat aber konkret beschriebene Aufgaben und kann ein Budget zugewiesen bekommen. Älteste können Mitglied sein, das ist aber nicht notwendig. Hauptamtliche sind auch nicht notwendig beteiligt.
Neben beiden Formen kann es auch Teams geben, die keine formale Mandatierung haben, aber einfach bestimmte Arbeit tun, zB. „Blumenschmuck in der Kirche“ oder „Pflege der Außenanlage“.
- Was ist der Unterschied zwischen Ortsteam und Ortsältestenrat?
Einem Ortsteam brauchen keine gewählten Ältesten und Hauptamtlichen anzugehören, es ist in der Zusammensetzung sehr frei. Mitgliedschaft in der ev. Kirche oder ein bestimmtes Mindestalter sind ebenfalls nicht vorausgesetzt.
Ein Ortsteam wird durch den Kirchengemeinderat beauftragt und mandatiert, auch der zeitliche Umfang der Beauftragung ist variabel.
Beide können ein Budget übertragen bekommen.
Vergleich siehe Tabelle
- Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass der Ortsältestenrat ein Budget verwalten kann?
Der Kirchengemeinderat kann dem Ortsältestenrat ein Budget zur selbständigen Bewirtschaftung übertragen. (LWG §14)
Darüber wird jährlich abgerechnet.
Das VSA ist entsprechend einzubeziehen.
- Wenn in den Ortsältestenrat Personen gewählt werden – werden die aus dem KGR herausgewählt? Und wer wählt?
Mitglieder im Orts-Ältestenrat sind zunächst die gewählten Ältesten aus dem Ortsteil.
Es können weitere Personen durch den KGR beauftragt werden. Diese müssen keine gewählten Ältesten sein, aber die allgemeinen Voraussetzungen zur Wählbarkeit erfüllen. Das sind u.a. die Mitgliedschaft, Volljährigkeit, kein Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde (Ausnahme bis max. 5 Wochenstunden).
Der KGR „wählt“, d.h. er beauftragt die Personen.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Ausschuss des KGR zu einem Ortsältestenrat ?
Man kann den Orts-Ältestenrat als „Sonderfall“ eines Ausschusses verstehen.
LWG 14a (2): „Im Übrigen finden die Vorschriften über Ausschüsse sinngemäß Anwendung.“
- Was genau sind die Vor- und Nachteile von Pfarrgemeinde versus Ortsältestenrat?
→ Die Einschätzung von Vor- und Nachteilen hängt stark ab vom Kontext und den Interessen der bewertenden Personen.
Eine Abwägung zwischen den beiden Formen ergibt sich zumeist, wenn selbständige Kirchengemeinden eine Fusion planen. Die Frage dann ist: Welche Struktur sollen die bisher selbständigen Kirchengemeinden dann noch haben?
Steht eine (relative) Selbständigkeit im Vordergrund, dann wird vermutlich die Pfarrgemeinde favorisiert.
Sollen aufgrund des Kooperationsraumes mehr Befugnisse auf die Kirchengemeinde übertragen werden oder gibt es lokal zu wenig Kandidat*innen für einen Ältestenkreis, bieten sich der Verzicht auf Pfarrgemeinden und dafür z.B. Predigtbezirke mit Orts-Ältestenräten an.
Grundsätzlich bieten jedoch Orts- und Thementeams deutlich mehr Flexibilität als Orts-Ältestenräte und erfordern weniger Aufwand (Teilortswahl etc.). Es wäre zu prüfen, ob nicht gleich diese weniger formalisierte Lösung angestrebt werden sollte.
- Was passiert nach der Fusion mit den gewählten Kirchengemeinderäten?
Mit der Wahl am 1. Advent 2025 wählen alle 5 Gemeinden Kirchengemeinderäte für eine Amtsperiode von 6 Jahren. Diese wird durch die Änderung der Rechtsform nicht verändert und alle rund 45 Kirchengemeinderäte bilden bis zur Wahl 2031 den gemeinsamen Kirchengemeinderat.
Mit der folgenden Wahlperiode wird der Kirchengemeinderat auf 16 Mitglieder reduziert.
Finanzen
- Bringt die Fusion der Gemeinden durch die kombinierten Umsätze, z. B. aus Verkäufen bei Gemeindefesten?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz - UStG) ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen. Dadurch werden die erbrachten Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.
Weitere Klärung durch Frau Wang, VSA
- Welche Verwaltungsmehrkosten bringt der Verband mit sich?
Klärung durch Frau Wang, VSA - Auswirkung einer Fusion auf die Kirchliche Sozialstation Unterer Neckar e. V.
Träger der Sozialstation sind als Körperschaften öffentlichen Rechts- die evangelischen Kirchengemeinden Edingen, Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim und Ladenburg
- die katholischen Pfarrgemeinden Edingen, Neckarhausen, Heddesheim und Ladenburg
als rechtsfähig eingetragene Vereine- der Caritas Ladenburg e. V.
- der evangelisch-altkatholische Krankenpflegeverein Ladenburg e. V.
- der evangelische Gemeindepflegeverein Heddesheim e. V.
Auch nach der Fusion der Evangelischen Gemeinden verbleiben ausreichend Mitglieder zum Fortbestand des Vereins in der aktuellen Struktur.